Als LKW-Fahrer haben Sie eine große Verantwortung im Straßenverkehr. Bei einem Unfall sind Sie sowie andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Deshalb hat der Gesetzgeber bestimmte Anforderungen definiert, wenn Sie den Führerschein erwerben oder verlängern lassen möchten. Auch ist die Fahrerlaubnis maximal 5 Jahre gültig. D.h. Sie müssen sich regelmäßig untersuchen lassen, um die Fahrerlaubnis verlängern lassen zu können.
Der Gesetzgeber fordert bei Ersterteilung und Verlängerung die folgenden Untersuchungen:
Die Bescheinigungen über die Untersuchungen sind nicht unbegrenzt gültig. Sie müssen also innerhalb einer gewissen Zeit bei der Fahrerlaubnisbehörde zusammen mit dem entsprechenden Antrag vorgelegt werden. Dabei gelten die folgenden Gültigkeitsfristen:
Am 1. Januar 1999 trat die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Artikel 1 hiervon ist die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, die sogenannte Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV. Die FeV regelt die Erteilung und Verlängerung von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen).
§ 11 Eignung und § 12 Sehvermögen bilden den Rahmen für die medizinischen und psychologischen Untersuchungen nach FeV. Weitere relevante Paragrafen sind:
In den Anlagen 4, 5 und 6 der FeV werden die Mindestanforderungen an die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit vorgegeben. Außerdem wird festgelegt, welche Testverfahren und Untersuchungsmethoden eingesetzt werden. Im folgenden die Bezeichnungen der Anlagen:
Als Berufskraftfahrer müssen Sie relativ gesund sein. Zumindest Erkrankungen, die ein korrektes Führen des Fahrzeuges beeinträchtigen oder die zu einem plötzlichen Verlust des Bewusstseins führen können, müssen ausgeschlossen werden. Die Anlage 4 der FeV "Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" enthält konkrete Bewertungen von Krankheiten und deren Auswirkungen auf die körperliche Eignung.
Die Untersuchung besteht aus mehreren Teilen:
Gibt es Hinweise auf Erkrankungen, sind ggf. noch weitere Untersuchungen nötig.
Als Berufskraftfahrer müssen Sie gut sehen, können jedoch bestehende Fehlsichtigkeiten durch Sehhilfen ausgleichen. Die Korrektur mit Brille darf dabei max. plus 8,0 Dioptrien betragen, sonst müssen Sie Kontaktlinsen tragen. Die Anforderungen sind wie folgt:
Die Untersuchung des Sehvermögens besteht aus mehreren Teilen:
Wichtig für die Untersuchung ist es, dass Sie Ihre Sehhilfen für die Ferne und Ihren Brillenpass mitbringen!