Untersuchung für LKW-Fahrer

Als LKW-Fahrer haben Sie eine große Verantwortung im Straßenverkehr. Bei einem Unfall sind Sie sowie andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Deshalb hat der Gesetzgeber bestimmte Anforderungen definiert, wenn Sie den Führerschein erwerben oder verlängern lassen möchten. Auch ist die Fahrerlaubnis maximal 5 Jahre gültig. D.h. Sie müssen sich regelmäßig untersuchen lassen, um die Fahrerlaubnis verlängern lassen zu können.

Notwendige Untersuchungen

Der Gesetzgeber fordert bei Ersterteilung und Verlängerung die folgenden Untersuchungen:

  • Untersuchung der körperlichen Eignung: Diese Untersuchung dient dem Erkennen von Krankheiten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können (z.B. eine schlecht eingestellte Zuckerkrankheit).
  • Untersuchung des Sehvermögens: Diese Untersuchung dient dem Erkennen von nicht ausreichenden Sehfunktionen, z.B. eine schlechte Sehschärfe oder ein eingeschränktes Gesichtsfeld.

 

Gültigkeit der Bescheinigungen

Die Bescheinigungen über die Untersuchungen sind nicht unbegrenzt gültig. Sie müssen also innerhalb einer gewissen Zeit bei der Fahrerlaubnisbehörde zusammen mit dem entsprechenden Antrag vorgelegt werden. Dabei gelten die folgenden Gültigkeitsfristen:

  •  Untersuchung der körperlichen Eignung: 1 Jahr
  •  Untersuchung des Sehvermögens: 2 Jahre

 

Gesetzliche Grundlagen

Am 1. Januar 1999 trat die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Artikel 1 hiervon ist die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, die sogenannte Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV. Die FeV regelt die Erteilung und Verlängerung von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen).

 

§ 11 Eignung und § 12 Sehvermögen bilden den Rahmen für die medizinischen und psychologischen Untersuchungen nach FeV. Weitere relevante Paragrafen sind:

  • § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Bezug auf die §§ 11 und 12
  • § 64 Identitätsnachweis
  • § 67 Sehteststelle

 

In den Anlagen 4, 5 und 6 der FeV werden die Mindestanforderungen an die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit vorgegeben. Außerdem wird festgelegt, welche Testverfahren und Untersuchungsmethoden eingesetzt werden. Im folgenden die Bezeichnungen der Anlagen:

  •  Anlage 4: Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  •  Anlage 5: Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  •  Anlage 6: Anforderungen an das Sehvermögen

 

Anforderung an die körperliche Eignung

Als Berufskraftfahrer müssen Sie relativ gesund sein. Zumindest Erkrankungen, die ein korrektes Führen des Fahrzeuges beeinträchtigen oder die zu einem plötzlichen Verlust des Bewusstseins führen können, müssen ausgeschlossen werden. Die Anlage 4 der FeV "Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" enthält konkrete Bewertungen von Krankheiten und deren Auswirkungen auf die körperliche Eignung.

Durchführung der Untersuchung der körperlichen Eignung

Die Untersuchung besteht aus mehreren Teilen:

 

  • Eine Befragung zu aktuellen und stattgehabten Erkrankungen, evtl. auch zu denen von Familienangehörigen, da einige Erkrankungen oder zumindest die Anlage dazu vererbt werden
  • Eine Blutdruckmessung
  • Eine körperliche Untersuchung
  • Eine Untersuchung des Urins mittels eines Teststreifens

 

Gibt es Hinweise auf Erkrankungen, sind ggf. noch weitere Untersuchungen nötig.

Anforderungen an das Sehvermögen

Als Berufskraftfahrer müssen Sie gut sehen, können jedoch bestehende Fehlsichtigkeiten durch Sehhilfen ausgleichen. Die Korrektur mit Brille darf dabei max. plus 8,0 Dioptrien betragen, sonst müssen Sie Kontaktlinsen tragen. Die Anforderungen sind wie folgt:

  • Zentrale Tagessehschärfe: beim besseren Auge 1,0; beim schlechteren Auge 0,8
  • Farbensehen: normal
  • Geschichtsfeld: normal in einem Bereich bis 70 Grad nach beiden Seiten und bis 30 Grad nach oben und unten
  • Räumliches (Stereo) Sehvermögen: normal
  • Seit dem 01.07.2011: Dämmerungs- oder Kontrastsehvermögen: ausreichend

 

Durchführung der Untersuchung des Sehvermögens

Die Untersuchung des Sehvermögens besteht aus mehreren Teilen:

  • An einem Sehtestgerät werden die Tagessehschärfe und das räumliche (Stereo-) Sehvermögen getestet.
  • Die Testung des Farbsehvermögens erfolgt mittels Farbsehtafeln, auf denen Sie Zahlen erkennen müssen.
  • Die Prüfung des Gesichtfeldes ist etwas aufwendiger und geschieht an einem extra Gerät, dem sog. Perimeter.
  • Seit dem 01.07.2011 ist zusätzlich das Dämmerungs- oder Kontrastsehvermögen zu testen.

 

Wichtig für die Untersuchung ist es, dass Sie Ihre Sehhilfen für die Ferne und Ihren Brillenpass mitbringen!

Seitenanfang